
In der EU hergestellte oder von Drittstaaten importierte und verzollte Produkte befinden sich im freien Verkehr.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Freier Verkehr heißt im Zollwesen im Gegensatz zum gebundenen Verkehr derjenige Warenverkehr, welcher nicht unter Zollkontrolle steht. Eine Ware geht in den freien Verkehr, wenn sie den Zollniederlagen entnommen und ohne Begleitschein weiter transportiert, bez. verkauft wird.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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